Hausordnung
Hausordnung für das Vereinsheim des FSV Altenkirchen. ev. 1995
Zur Gewährleistung eines ausgewogenen und geordneten Vereinsheimbetriebes und um eine positive Atmosphäre dauerhaft zu erhalten, müssen einige Regeln aufgestellt werden. Diese sind für Mitglieder und Gäste verbindlich.
- Das Vereinsheim dient der Unterstützung der Aktivitäten des Vereins. Es soll die Kommunikation unter den Mitgliedern fördern. Das Betreten des Vereinsheims ist grundsätzlich allen Vereinsmitgliedern gestattet. Gäste sind herzlich willkommen. Die in der Hausordnung aufgestellten Regeln sind zu befolgen.
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Das Vereinsheim muss pfleglich und sachgemäß behandelt werden. Jeder ist verpflichtet, zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sauberkeit im Vereinsheim und zur Erhaltung des Vereinseigentums nach besten Kräften beizutragen. Die Vereinsräume sowie die Zugänge und das äußere Umfeld sind sauber zu halten. Verschmutzungen sind unverzüglich zu beseitigen. Es gilt das Verursacherprinzip! Anfallender Müll ist entsprechend der aufgestellten Müllbehälter zu trennen.
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Das Betreten des Vereinsheimes ist mit Fußballschuhen nicht gestattet.
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Der Verantwortliche hat das Gebäude als Letzter zu verlassen. Er hat dafür zu sorgen, dass
- die Räume besenrein zu hinterlassen sind,
- das Licht und die elektrischen Geräte ausgeschaltet sind,
- alle Fenster verriegelt und die Rollläden heruntergelassen und
- sämtliche Türen abgeschlossen sind.
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Für Beschädigungen haftet der Verursacher.
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Der Genuss von Alkohol durch Jugendliche ist auf dem Sportgelände
verboten. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
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Im Außenbereich ist immer - besonders nach 22.00 Uhr- für Ruhe zu sorgen. Es wird um Rücksichtnahme auf die Nachbarn gebeten!
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Der Trainingsbetrieb ist durch den Sportplatzbelegungsplan geregelt. Weitere Veranstaltungen außerhalb des Belegungsplanes, z.B. Turniere, sind mit dem Vorstand abzustimmen. Die Nutzung des Vereinsheims ist für Sitzungen, Seminare und Feierlichkeiten etc. beim Vorstand anzumelden Mit Inventar und Geräten ist pfleglich umzugehen. Beschädigungen jeder Art sind dem Vorstand umgehend mitzuteilen. Dies gilt für selbstverursachte oder auch festgestellte Schäden jeder Art. Der Benutzer haftet für verlorengegangen oder beschädigte Teile des Inventars und der technischen Geräte. Geräte und Einrichtungen dürfen nur ihrer Bestimmung nach verwendet werden. Das Vereinsheim wird dem Benutzer in einem ordentlichen, gereinigten Zustand überlassen. Der Benutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass sich das Vereinsheim nach seiner Nutzung wieder in einem ordentlichen, sauberen Zustand (besenrein) befindet. Notwendige Nachreinigungen wegen extremer Verschmutzung werden in Rechnung gestellt. Gebrauchtes Geschirr und Gläser sind zu reinigen und wegzuräumen. Alle Tische sind zu säubern. Abfall und Müll sind vom Benutzer zu entsorgen.